Es kann immer einmal passieren, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Wenn Sie den Termin bis 24 Std. vorher absagen, können wir ihn ohne weitere Kosten verschieben.

Bei einer späteren Absage, bzw. wenn Sie den Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, müssen wir Ihnen nach BGB §615 eine Ausfallgebühr in Höhe der gesetzlichen Vergütung berechnen. Je nach Behandlungsart können das zwischen 22 und 50 € sein. In jedem Fall können Sie den ausgefallenen Termin nachholen.