Bitte achten Sie darauf, dass eine Verordnung nach 28 Tagen ihre Gültigkeit verliert. Es sei denn, es ist ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen.

Ihr Arzt kann diese Frist auch handschriftlich mit Stempel und Unterschrift verlängern.

Weitere Fragen besprechen wir gerne bei Ihrem ersten Termin vor Ort.