Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet zu jeder Verordnung der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung einzuziehen. Diese besteht aus der einmaligen Rezeptgebühr von 10€ zuzüglich 10% des Rezeptwertes. Die Zuzahlung können Sie bis zum 2. Behandlungstermin zahlen, dabei bevorzugen wir eine Zahlung per EC-Karte oder bar.

Wenn Sie einen Befreiungsausweis haben, entfällt die Zuzahlung. Bitte legen Sie den Ausweis deshalb unbedingt beim ersten Termin vor.